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Digitalverweigerer wollen Grundrecht auf Leben ohne Digitalzwang

Blog für Gesellschaft und Digitalisierung

Digitalverweigerer wollen Grundrecht auf Leben ohne Digitalzwang

Der Verein Digitalcourage fordert via Onlinepetition den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen. Das ist legitim, aber weit entfernt von der Realität. Es wirkt wie ein Protest der Maschinenstürmer, ein Aufbegehren gegen den Fortschritt, ein aus der Zeit gefallener Dogmatismus.

Trotzdem sehe ich eine wichtige Botschaft darin. Die Gesellschaft ist aufgefordert, regelmäßig ihre Werte im Rahmen der Digitalisierung zu überprüfen. Dazu gehören die :

  • Schutz der individuellen Freiheit, Datenschutz und Privatsphäre: Die könnte dazu beitragen, die Freiheit jedes Einzelnen zu schützen, selbst zu entscheiden, inwieweit digitale Technologien in das eigene Leben integriert werden. Privatspäre und Datenschutz bereits Rechte, die für die Menschen bereits festgeschrieben sind.
  • Inklusion: In einigen Fällen kann können besonders vulnerable Gruppen, wie ältere Menschen oder Personen mit Behinderungen, die Schwierigkeiten mit der Nutzung digitaler Technologien haben und in der digitalen Gesellschaft ausgeschlossen werden. Dieses muß ausgeschlossen sein.

Aber gegen diese Petition sprechen eine größere Anzahl an Argumenten:

  • Praktische Umsetzungsschwierigkeiten: Die konkrete Umsetzung eines solchen Rechts könnte schwierig sein, da es schwer zu definieren und zu überwachen ist, was genau als „Digitalzwang“ gilt und wie dieser verhindert werden kann.
  • Technologischer Rückschritt: Ein Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang könnte als Hemmschuh für technologische Innovationen und Entwicklungen gesehen werden, da es Unternehmen und Behörden möglicherweise dazu zwingt, analoge Alternativen bereitzustellen, was ineffizient und teuer sein kann.
  • Verstärkung des Fachkräftmangels: Durch das Recht müssen Dienstleistungen neben dem digitalen Angebot auch analog angeboten werden. Das führt in der Verwaltung und der Privatwirtschaft zu erheblichen Personalbedarf, der nicht gedeckt werden kann und zu massiven Steigerungen der Staatsausgaben sowie der Verbraucherpreise führt. Ohne Digitale Zugänge keine digitale Daten. Ohne digitale Daten keine Automatisierung.
  • Widerspruch zu bestehenden Gesetzen: Es könnte zu Konflikten mit bestehenden Gesetzen und Regelungen kommen, die bereits eine digitale Transformation fördern, wie z.B. die Digitalisierung der Verwaltung und der Gesundheitsdienste, die darauf abzielen, Effizienz und Zugänglichkeit zu verbessern.
  • Begrenzter Einfluss auf die digitale Realität: Selbst wenn das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufgenommen wird, könnte sein Einfluss begrenzt bleiben, da die Digitalisierung ein globales Phänomen ist und viele digitale Dienste und Technologien aus dem Ausland stammen und somit außerhalb der nationalen Gesetzgebung liegen.

Eine Ironie des Vorgangs liegt in der Nutzung einer Online-Petition gegen den Digital-Zwang.

Trotzdem sehe ich eine wichtige Botschaft darin. Die Gesellschaft ist aufgefordert, regelmäßig ihre Werte im Rahmen der Digitalisierung zu überprüfen. Ein objektives Abwägen von Digital-First oder Digital-Only ist erforderlich.

Dazu gehören der Schutz der individuellen Freiheit, Datenschutz und Privatsphäre. Inklusion kann ebenfalls ein Grund sein, warum digitale Angebote nicht angenommen werden können.

Die ganze Diskussion zeigt dass die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesellschaft eine komplexe und vielschichtige Debatte erfordert, die sowohl ethische, rechtliche als auch praktische Aspekte berücksichtigt. Ein objektives Abwägen von Digital-First und Digital-Only ist erforderlich.

Außerdem ist die digitale Transformation im Sinne der Menschen zu gestalten. Dazu gibt es diverse Ansätze wie Human-Friendly-Automation (HFA), Human-Centric-Design oder Co-Creation.

 

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